Handwerker im Elektrohandwerk die Gewerblich agieren , haben die Pflicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für viele Ärgerlich ?! Warum sind wir eine Art Sonderfall, wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht, dies und nützliche Hinweise erfahren Sie in diesem Artikel.
Pflichtversichert in der Rentenversicherung als Elektromeister
Die Rentenversicherung gibt es uns vor, ein selbständiger Elektriker bzw. Elektromeister muss einzahlen. Das wurde so festgelegt, und hat wahrscheinlich auch seinen Hintergrund. In jedem Fall kann man nur mutmaßen, aber wahrscheinlich hängt es mit der großen Anzahl an Selbständigen in dem Bereich zusammen. Vermutlich würde ein großes Defizit bestehen, dass man wohl lieber vermeiden möchte.
Warum sind zulassungsfreie Gewerke nicht Versicherungspflichtig
Dies hängt mit großer Wahrscheinlichkeit damit zusammen, das in diesem Bereich einfach vergleichsweiße weniger verdient wird, als im Zulassungspflichtigen Handwerk.
Eine andere Erklärung hierfür , macht für mich keinen Sinn, was macht uns so besonders das hier andere Regel gelten?
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Wie sinnvoll ist die Pflichtversicherung in der Rentenversicherung als selbständiger Handwerker
Im Prinzip ist es für Pflichtversichert schon ein deutlicher Nachteil , wenn man es so sehen möchte, wer sich mit Geldanlagen schon beschäftigt hat, weiß dass es für konsequente Anleger, durchaus besser laufen kann, im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Werden Elektromeister also klar benachteiligt oder wie sehen Sie das ganze? Der Zinseszins Effekt , der in der Gesetzlichen einem verwahrt bleibt, hat schon viele Leute Reich gemacht. Sein Rentenziel kann man hier mit etwas Glück, wesentlich leichter erreichen , als in der gesetzlichen RV.
Natürlich bestehen auch immer Risiken, aber ohne die kann man heutzutage auch keine Wunder mehr erwarten.
2 Möglichkeiten um auszutreten
Entweder man wartet bis die Pflichtjahre vollbracht sind, und man freiwillig austreten kann, oder man wird zum Geschäftsführenden Gesellschafter. Man muss also eine GmbH oder UG gründen. In diesem Fall , hat man ebenfalls die Möglichkeit aus der gesetzlichen heraus zu kommen. Jedoch muss man aufpassen! Denn die Rentenversicherung prüft gewisse Kriterien, die bei dem Geschäftsführer erfüllt sein müssen, dass er nicht als klassischer Arbeitnehmer angesehen wird. Aber das ist ein anderes Thema, dass Sie sich am besten von ihrem Steuerberater erklären lassen.