Eine Abnahme der Elektroinstallation kann verschiedene Dinge bedeuten, worauf ich in diesem Artikel eingehen möchte. Unterschieden wird hier in der klassischen Bauabnahme, oder auch in der Abnahme von Elektroarbeiten von nicht qualifizierten Betrieben, die in Kooperation eine Anlage errichten.
Abnahmeprotokoll für Elektroarbeiten für Bauherren
Im Prinzip benötigen Sie zum jetzigen Zeitpunkt kein Abnahmeprotokoll, es reicht aus wenn Sie dem Betrieb Signalisieren dass Sie mit den Leistungen zufrieden sind, spätestens mit der Zahlung der Rechnung stimmen Sie zu dass sie mit den Leistungen zufrieden sind. Falls es an der Elektroinstallation etwas zu beanstanden gibt, sollten Sie dass in ein Protokoll schreiben und dem Auftragnehmer zukommen lassen.
Abnahmeprotokoll für Elektrobetriebe
Falls Sie als Elektrobetrieb auf ein solches Protokoll bestehen und hier nach einer Vorlage suchen, reicht ein förmliches Schreiben, dass Sie zum Beispiel hier auf: https://www.bauprofessor.de/abnahmeprotokoll/#anchorDownloads herunterladen können.
Abnahmeprotokoll – Abnahme von Elektroarbeiten
Hier sollten Sie in jedem Fall eine Prüfung gemäß VDE T600 durchführen, nur so können Sie die Protokollieren dass die Anlage fachmännisch errichtet wurde, ein Musterprotokoll steht jedem zur Verfügung der über ein VDE Abonnement verfügt, natürlich ist ein solches auch frei zum Download Verfügbar. Hier bei der IHK München.