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Infrarotheizungen die Lösung für Altbauten?

Viel wurde diskutiert das Heizungsgesetz schlug große Wellen, doch die Installation einer Wärmepumpe ist häufig gar nicht so leicht zu realisieren. Es soll in diesem Artikel um den Einsatz von Infrarotheizungen gehen, und warum dies sogar Verboten sein kann. Ebenso beleuchte ich die Vor- und Nachteile dieser Anlagen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Eine Infrarotheizung ist ja an sich erstmal eine gute Sache, dennoch bringen diese einige Vor und Nachteile mit sich, die ich ihnen in diesem Artikel kurz erläutern möchte.

Table of Contents

Vorteile

Leichte Installation

Infrarotheizungen sind relativ einfach zu installieren und können sowohl an Wand und Decke installiert werden. Die Montage kann in der Regel in so gut wie jedem Raum erfolgen.

Günstige Anschaffung

Infrarotplatten können häufig recht günstig gekauft werden, was bei vielen Nutzern wohl hoch in der Gewichtung steht. Auch das Verlegen der Leitungen, ist häufig relativ kostengünstig möglich.

Nachteile

Leider gibt es auch viele Nachteile die man nicht vergessen sollte, die ich hier nun kurz aufführen möchte.

Nimmt viel Fläche ein

Denn die Platten werden an der Oberfläche richtig heiß, teilweise bis zu 100 Grad, weshalb man nichts davorstellen kann. Wer also keine Deckenmontage vornimmt, wird viel Platz verschwenden.

Heizung nur nach Bedarf

Dies hätte man eigentlich auch zu den Vorteilen zählen können, dennoch kann man die Energie nur dann nutzen, wenn Sie gebraucht wird, die Nutzung von Solarenergie oder auch flexiblen Stromtarifen, bleibt somit also aussenvor.

Überlasten das Stromnetz

Wenn jeder nur Infrarotheizungen nutzen würde, wäre unser Stromnetz stark überlastet. Denn die Steuerung bei Bedarf, wäre ja bei den meisten Personen ziemlich um die selbe Uhrzeit, was mit großer Sicherheit zur Überlastung führen würde.

Was viele nicht wissen ist, dass viele Infrarotheizkörper nach einer EU Verordnung lediglich als Zusatzheizung genutzt werden können, bzw. nur in gut Gedämmten Räumen zum Einsatz kommen sollten. EU-Verordnung 2015/1188 Artikel 3, Anhang II b) II (2)

Eine Infrarotheizung, ist mit Sicherheit keine schlechte Sache, es kommt eben auf den Einsatzzweck an.

Surftipp: infrarot-heizung.net

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