In diesem Artikel soll es um die Prüfung & Wartung & Inspektion von Sicherheitsbeleuchtung gehen, in diesem Artikel werde ich beschreiben, warum diese notwendig ist, und ob dass auch überall gilt, oder ob man darauf in gewissen Gebäuden verzichten kann.

Wo liegt der Unterschied zwischen Prüfung & Wartung & Inspektion bei der Sicherheitsbeleuchtung?
Von einer Prüfung spricht man meistens, wenn eine Sachverständigen Prüfung ansteht. Das kann die Firma TÜV sein oder auch ein anderer Sachverständiger in der Sicherheitsbeleuchtung. Hier werden die Beleuchtungsstärken geprüft, und etwaige Mängel beanstandet.
Bei der Wartung, werden meist Batterien der getauscht, die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung wird überprüft. Diese wird häufig von einer Fachfirma (wie etwa meiner) ausgeführt. Im Allgemeinen wird hier je nach Anlagentyp, einer anderer Wartungszyklus fällig. Im Allgemeinen ist aber eine Wartung mindestens Jährlich vorzunehmen.
Von einer Inspektion spricht man, wenn die Anlagen besichtigt werden, dies sollte regelmäßig gemacht werden, ob nun im Hochhaus, in der Tiefgarage oder im Gewerbe. In der Regel übernimmt die Haustechnik die Inspektion der Sicherheitsbeleuchtung.
Wo kann auf eine Prüfung & Wartung & Inspektion verzichtet werden?
Darauf verzichtet werden, kann überall dort wo eine Sicherheitsbeleuchtung freiwillig installiert wurde, also keine Pflicht durch Normen und Verordnungen zur Installation der Sicherheitsbeleuchtung verpflichtet. Demnach kann man nach belieben auf die Wartung der Beleuchtung verzichten, da es ja niemanden gibt der dies vorgibt, und somit auch niemandem einen Schaden entstehen kann, der durch die nicht Wartung der Anlage entstanden ist.
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