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Elektroprüfung DGUV V3 Intervall – Wie oft muss geprüft werden?

In diesem Artikel möchte ich ihnen näher legen, wie oft eine Elektroprüfung erfolgen muss. Welche Voraussetzungen bestimmen den Prüfintervall für Elektrische Anlagen und Geräte. Dies und weitere Informationen in diesem Artikel.

Elektrische Anlagen – wie oft muss man elektrische Anlagen ( ortsfeste elektrische Anlagen) prüfen?

Eine Elektrische Anlage muss auf Empfehlung der DGUV V3 alle 4 Jahre überprüft werden. Doch gibt es einige Faktoren, die den Prüfungsintervall sowohl verlängern als auch verkürzen können. Der Intervall der Elektroprüfung muss in erster Linie nach den Intervallen der erstellten Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Jedoch sollte zumindest bei den ersten Prüfungen, der Intervall der von der BG empfohlen wird, eingehalten werden. Wenn es zum Schadensfall kommt, kann es rechtlich für die Personen schwierig werden, wenn das Unternehmen den empfohlenen Intervall nicht eingehalten hat.  Je nach Fehlerquote kann der Intervall auch entsprechend verlängert werden, dies allerdings nur wenn auch wirklich sichergestellt ist, dass keine Gefahren durch die elektrische Anlage ausgehen, oder die Anlage nicht häufig beansprucht wird, und somit eine geringeres Gefahrenpotential bietet.

Elektrische Geräte – wie oft müssen elektrische Geräte ( ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel) geprüft werden?

Auch hier muss erstmal eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, sich pauschal an die Empfehlungen aus der DGUV V3 der BG zu halten, kann eventuell auch falsch sein. Denn man muss erstmal beurteilen, ob nicht ein höheres Gefahrenpotential aufgrund von mechanischen Beanspruchungen oder ähnlichen Faktoren besteht. Es kommt sehr stark auf den Betrieb an, und welche Gefahrenquellen hier vorhanden sind. Wichtig ist sich bei den ersten Prüfungen, erstmal an die Empfehlungen zu halten, und ggf. Maßnahmen ergreifen, wenn man feststellt, das das Gefahrenpotential höher ist. In den ersten Prüfungen sollten Sie die Empfehlungen der DGUV V3 folgen, und aus rechtlichen Gründen auf keinen Fall unterschreiten.

Den Prüfungsintervall zu ermitteln, ist also keine leichte Angelegenheit. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man in jedem Fall mit einem Experten sprechen, der Erfahrungen in dieser Thematik mitbringt. Auch wenn die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Chefsache ist, so sollte man sich bei entsprechender Unwissenheit, Personen mit entsprechender Fachkunde suchen, die einem helfen können die Situation zu beurteilen.

Über Matthias Schwab

Matthias Schwab ist selbst Geschäftsführer einer Elektrofirma in Karlsruhe, er betriebt diese Seite neben seiner Hauptätigkeit als Elektromeister. Seit 2011 entdeckte er die Tätigkeit als Online Author für sich, und hat schon diverse Blogs betrieben.

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