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Wer darf Elektriker einstellen?

In diesem Artikel erhalten Sie Informationen, wenn Sie darüber nachdenken einen Elektriker einzustellen. Denn so einfach wie man glaubt ist es teilweise nicht. Neben Elektrofirmen, beschäftigen viele Baufirmen oder auch Industriebtriebe und ähnliches ebenfalls Elektriker. Wissenswertes wer Elektropersonal einstellen darf, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Elektriker einstellen welche Hürden gibt es?

Im Prinzip darf jeder Elektropersonal einstellen, doch wichtiger ist doch eigentlich was das entsprechende Personal auch ausführen darf. Denn das ist doch worauf es ankommt. Was nützt ihnen es, wenn Sie Elektropersonal beschäftigen, diese aber nur gewisse Tätigkeiten ausführen dürfen.

Bevor Sie Elektroarbeiten anbieten, sollten Sie sich Informieren!

Denn einen Elektriker zu beschäftigen, bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch Elektroarbeiten anbieten dürfen. Eine Elektrofirma ist immer noch ein Zulassungspflichtiges Handwerk, Sie müssen sich also bei der Handwerkskammer informieren, welche Leistungen Sie ausführen dürfen.

Was darf ein Betrieb für Leistungen ausführen, dass keinen Elektromeister beschäftigt?

In jedem Fall dürfen Betriebe die keinen Meister beschäftigen, in der Regel nicht am Netz Arbeiten, das heißt Sie bekommen keine Eintragung beim Energieversorger und dürfen somit nicht am Netz arbeiten. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Elektropersonal über eine entsprechende Weiterbildung verfügt, zum Beispiel den TREI-Schein.

Einen Betriebselektriker beschäftigen

Dass ist wohl der häufigste Grund warum Branchenfremde Betriebe , Elektropersonal beschäftigen. Betriebselektriker kümmern sich um die Elektroanlagen der entsprechenden Betriebe und sind somit häufig nicht für Endkunden tätig, sondern kümmern sich um die Firmeneigenen Anlagen und Geräte.

Wichtiges wenn man Elektropersonal beschäftigt!

Wissen staubt ein sowie Bücher die lange Zeit im Regal standen, Sie müssen also als Führungskraft auch immer dafür sorgen, dass das Elektropersonal regelmäßig an Schulungen teilnimmt. Nur so kann sicher gestellt werden, das die Personen die Aufgaben auch Sachgerecht ausführen.

Jährliche Sicherheitsunterweisung

Auch diese ist wichtig, denn eine Unterweisung ist jährlich vorzunehmen, wenn etwas passiert und Sie können der Berufsgenossenschaft keinen Nachweis vorlegen, können Sie schnell in Probleme geraten. Inzwischen gibt es diese Unterweisungen auch als DVD damit man den Vortrag nicht selbst halten muss. Es ist zwingend notwendig, dass Sie das ganze Protokollieren.

Über Matthias Schwab

Matthias Schwab ist selbst Geschäftsführer einer Elektrofirma in Karlsruhe, er betriebt diese Seite neben seiner Hauptätigkeit als Elektromeister. Seit 2011 entdeckte er die Tätigkeit als Online Author für sich, und hat schon diverse Blogs betrieben.

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