In diesem Artikel geht es um das Thema Elektroinstallation Abnahme, besteht ein Verbot zur Abnahme von Elektroinstallationsarbeiten, weitere Infos erfahren Sie in diesem Beitrag.
Eine Abnahme von Elektroarbeiten ist erstmal nicht verboten, jedoch gibt es einige Punkte zu beachten, wenn man sich nicht mit Elektroarbeiten strafbar machen möchte.
Es ist verboten ohne Eintragung beim Energieversorger an elektrischen Anlagen zu arbeiten!
Vorab gilt, wenn Sie über die nötigen Fähigkeiten verfügen elektrische Anlagen selbst zu installieren ihnen jedoch die Qualifikation fehlt, um die neue Anlage bei Energieversorger zu melden, sollten Sie erstmal die Finger von dieser Tätigkeit lassen, bzw. sich erstmal mit einem Fachbetrieb absprechen, ob dieser die Aufgabe auch übernimmt. Ich habe selbst schon sehr oft erlebt, der Kunde hat einen bekannten der Elektroinstallateur gelernt hat. Um zu sparen beschließt er die Arbeiten erstmal durch einen bekannten ausführen zu lassen. Im Endeffekt sucht er verzweifelt jemanden, der ihm die Anlage beim Energieversorger anmeldet. Doch kein Betrieb will die Aufgabe übernehmen. Fakt ist, das der Kunde sich durch das Öffnen der Plomben am Hausanschluss Strafbar gemacht hat. Denn nur wer die Berechtigung hat, diese zu öffnen darf an der Anlage arbeiten. Sie sollten also vorab klären ob den auch jemand bereit ist, die Arbeiten entsprechend zu übernehmen.
Laut Niederspannungsanschlussverordnung dürfen nur eingetragene Betriebe am Netz arbeiten!