In diesem Artikel soll es um das Thema Elektroarbeiten ohne Meister gehen, was darf man ohne Meister ausführen und was eher nicht, dies und weiteres erfahren Sie in diesem Beitrag.
Grundlegendes zu Elektroarbeiten
Um an der Elektroinstallation arbeiten zu dürfen, müssen Sie entweder angestellt in einem Elektrobetrieb sein, oder eben selbst in der Handwerksrolle in der Elektrotechnik eingetragen sein. Es reicht nicht aus wenn Sie Elektroinstallateur sind, und kurzfristig beschließen Elektroarbeiten auszuführen. Bei der Elektrotechnik handelt es sich um ein Zulassungspflichtiges Gewerk, das bei der Handwerkskammer angemeldet werden muss. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier in diesem Beitrag.
Dürfen Branchenfremde ohne Beaufsichtigung an Elektroanlagen arbeiten?
Nein! Sogenannte Elektrohelfer dürfen nicht ohne die Aufsicht durch einen Elektroinstallateur an elektrischen Anlagen tätig werden, neben dem hohen Sicherheitsrisiko setzen sich Personen die einfach an elektrischen Anlagen tätig werden, auch einem hohen Haftungsrisiko aus. Wer Menschenleben gefährdet hat mit Konsequenzen zu rechnen, die bis zur Haftstrafe führen können. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, das ist ähnlich wie beim Schwarzfahren, auch hier drohen Geldstrafen wenn man sich nicht an die Regeln hält.
Was dürfen Elektriker Gesellen ohne Meisterbrief ausführen?
Wenn sich Elektriker Gesellen, selbständig machen möchten, oder in einem Branchenfremden Betrieb angestellt sind, sind diese häufig in der Instandhaltung tätig.
Instandhaltung bedeutet:
Inspektionen: Feststellung sowie Beurteilung des Ist-Zustandes
Wartung :Bewahrung des Zustandes
Instandsetzung: Wiederherstellung des alten Zustandes
Natürlich ist dies nicht der Fall wenn der Betrieb über einen Konzessionsträger verfügt, oder der Geselle über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt, um auch Aufgaben auszuführen die in der Errichtung von elektrischen Anlagen notwendig sind.